DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1470 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 durch Aktualisierung der Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Text von Bedeutung für den EWR)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b, Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wird eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beitragen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1153 beruhen diese Projekte auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der R

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