DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1423 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Chlorpyrifos (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1, Mit der Verordnung (EU) 2019/1021 werden die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Stockholm über persistente organische Schadstoffe ( 2 ) (im Folgenden „Übereinkommen“) und des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe ( 3 ) (im Folgenden „Protokoll“) umgesetzt. Anlage A des Übereinkommens umfasst eine Liste von Chemikalien. Jede der Vertragsparteien des Übereinkommens muss die in der Liste enthaltenen Chemikalien verbieten und/oder die für die Einstellung ihrer Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr erforde

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