DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1281 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1154 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1154 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe e, Nachdem die Union den Beitritt zur ICCAT-Konvention gemäß dem Beschluss 86/238/EWG des Rates ( 2 ) genehmigt hat, ist sie Vertragspartei der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT). Die ICCAT verabschiedet Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Bereich der ICCAT-Konvention sicherstellen und die marinen Ökosysteme schützen sollen, in denen diese R

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