DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1160 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/127 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschusszahlungen für Interventionen im Weinsektor
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5, Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission ( 2 ) ergänzt die Verordnung (EU) 2021/2116 mit Vorschriften für die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die Finanzverwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro. Der Weinsektor verzeichnet derzeit in mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Marktschwankungen, wobei die Marktsegmente für Rot- und Roséweine am stärksten betroffen sind. Diese Situation wurde in dem politischen Kompromiss anerkannt, den die drei Organe der Union während der Legislativverhandlung