DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1119 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der erforderlichen Informationen in einem Antrag auf Zulassung als ESG-Rating-Anbieter und in einem Antrag auf Anerkennung eines ESG-Rating-Anbieters (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG I

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 12 Absatz 9 Unterabsatz 3, Im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Verordnung (EU) 2024/3005, insbesondere dem Ziel einer verbesserten Transparenz und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Tätigkeiten von ESG-Rating-Anbietern, sollte mit der vorliegenden Verordnung sichergestellt werden, dass die Informationen, die der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für die Zwecke der Zulassung und Anerkennung von ESG-Rating-Anbietern zu übermitteln

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