DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1092 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2026 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung eines EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG Der EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 24 Absatz 3c, Um die Anerkennung der Kennzeichnung für emittentenfinanzierte Analysen und die Zuverlässigkeit solcher Analysen sicherzustellen, wird mit dem EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen eine harmonisierte Definition für emittentenfinanzierte Analysen eingeführt, nach der die Verwendung dieser Kennzeichnung auf diejenigen Finanzanalysen beschränkt ist, die das betreffende Unternehmen ganz oder teilweise bezahlt hat und die den Bestimmungen des EU-Verhaltenskodex für emittentenfinanzierte Analysen entsprechen. Die Definition schließt Handelskommentare und andere maßgeschnei