DELEGIERTE VERORDNUNG (eu) 2026/1061 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 im Hinblick auf die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG I ANHANG II ANHANG 1 REGISTRIERUNGSFORMULAR FÜR DIVENDENDENWERTE ANHANG III ANHANG IV

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 14, Artikel 13 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 20 Absatz 11, Um Unternehmen den Zugang zu den öffentlichen Märkten der Union zu erleichtern und die Liquidität und die Kapitalversorgung bereits notierter Unternehmen zu verbessern und somit die öffentlichen Märkte der Union für Anleger attraktiver zu machen, sollten die EU-Vorschriften für die Notierung einfach sein und der Verwaltungsaufwand sollte so gering wie möglich gehalten werden. Die Anforderungen an Prospekte sollten daher

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