VERORDNUNG (EU) 2025/1988 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 68 Absatz 1, Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Familie Tausender synthetischer chemischer Stoffe, die in der Union weit verbreitet sind und auch in Feuerlöschschäumen eingesetzt werden. PFAS werden von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit un

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