VERORDNUNG (EU) 2024/1028 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 1 ) , Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften werden von Gastgebern seit vielen Jahren als Ergänzung anderer Beherbergungsdienstleistungen wie Hotels, Hostels oder Frühstückspensionen erbracht. Im Zuge des Wachstums der Plattformwirtschaft nimmt der Umfang von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften EU-weit beträchtlich zu. Während Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften Gästen, Gastgebern und dem gesamten Tourismus-Ökosystem viele Möglichkeiten eröffnen, hat ihr schnelles Wachstum Bedenken hervorgerufen und