RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG ANHANG I ANHANG II ANHANG III ANHANG IV

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 1 ) , Die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) enthält Rechtsvorschriften auf Unionsebene für Verbraucherkreditverträge. Die Kommission hat im Jahr 2014 einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG vorgelegt. Im Jahr 2020 legte die Kommission einen zweiten Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG sowie eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit den Ergebnissen einer Bewertung der regulatorischen Effizienz und Leistungsfähigkeit der Richtlinie vor, die eine umfassende Konsultation einschlägiger Interessenträ

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